da magst du recht haben. Natürlich stinkt das ganze zum Himmel.
Aber auch ein Händler kann ein Fahrzeug privat verkaufen. Die Frage ist wie und auf wen das Fahrzeug vorher gelaufen ist. Lief das Fahrzeug vorher auf ihn selbst als Privatmann, kann er es auch privat wieder verkaufen.
Taucht ein anderer Vorbesitzer auf
Genau das steht ein paar Seiten vorher. Alle Beiträge verfolgen, auch mit den Links, ist mitunter hilfreich.
Es wurde bereits durch diskutiert, der Verkäufer hat mit dem ZOE, banal beschrieben, für jedermann verständlich, gehandelt.
Aus den Ausführungen des TE geht hervor dass der Händler/Verkäufer NICHT der Vorbesitzer war.
Selbstverständlich kann der TE daher und
in jedem Fall "sofort zum Anwalt springen" wenn der gewerbliche Händler NICHT der Vorbesitzer lt. Zul. Bescheinigung war.
Gerne noch mal:
- Entscheidend hierfür ist, ob der Autohändler die finanziellen Risiken des Verkaufes trägt oder der Privateigentümer. Hat der Händler das Fahrzeug zum Beispiel schon vom Vorbesitzer in Zahlung genommen, dann ist er eher als Zwischenhändler zu betrachten und das Agenturgeschäft würde ein unzulässiges Umgehungsgeschäft darstellen. Die Gewährleistungsrechte könnten dann auch nicht ausgeschlossen werden.
Quelle:
Auto wird im Kundenauftrag verkauft - worauf Sie bei Vertragsabschlu...
Selbstverständlich war das hier kein klassisches "Agenturgeschäft" - aber etwas in der Art zur bewußten Umgehung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Ich gehe mal von davon aus dass der TE kein Geld für den Ra ausgegeben hat ? Die Rechnungsssumme aus eigener Tasche gezahlt hat ?
Er ist ja nun mal so extem gesprächig - aber Bashing gegen die Rep. Werkstatt ging gut.