Das größte Problem dürfte hier wohl die Zulassungsstelle sein. Zumal ich vermute, dass die Rechnung vom Händler im allerschlimmsten Fall auch rückwirkend ausgestellt werden könnte, solange die Zulassung noch in diesem Jahr erfolgt ist. Wobei ich nicht weiß, ob man theoretisch auch das Fahrzeug ohne Zulassung abholen könnte (und damit die Lieferung an den Kunden erfolgt ist). Weil rein theoretisch bin ich ja gar nicht verpflichtet das Fahrzeug zuzulassen. Da müsste man vielleicht nochmal nen Experte zu befragen...
Aber ich drück dir einfach mal die Daumen, dass alles noch zeitnah klappt und du dir da keine Gedanken zu machen musst
Viele Grüße und später viel Spaß mit dem tollen Auto,
Rico