Ich lese da, die Vermieterin ist berechtigt zu kündigen
wie man im ersten Beitrag lesen kann, hat sich ja die Renault-Bank scheinbar bereits entschieden und den Batteriekauf vorgeschlagen. Ansonsten bleibt ja nur die Rückgabe des Akkus an den Vermieter.
Die Renault-Bank möchte wohl nicht den Mietvertrag weiter führen, b.z.w. einen neuen in Dänemark abschließen. Dazu hat sie ja das Recht.
Ob man den Vertrag anfechten kann, den man unterschrieben hat? Wir werden sehen.