Nur, dass es nicht zu Missverständnissen kommt, hier einmal schnell recherchiert. Bei Kauf muss die Rechnung und bei Leasing die verbindliche Bestellung eingereicht werden. Sowas kann natürlich auch der Händler übernehmen, dann muss er aber auch auf das Geld selber warten
Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.
Je nachdem, ob Sie Ihr Fahrzeug gekauft oder geleast haben, müssen mit dem Antrag auf Gewährung des Umweltbonus folgende Unterlagen eingereicht werden:
Kauf
- die Rechnung
- die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt)
Leasing
- Leasingvertrag
- verbindliche Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate
- die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt)
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