Das ist so nicht ganz korrekt!
Im Mineralölsteuergesetz steht seit Urzeiten drin, dass alle Stoffe, die zwar kein Mineralöl sind, aber so behandelt werden, wenn sie als Kraftstoffe verwendet werden.
Einen Warnhinweis findest Du auch bei allen möglichen Erzeugnissen auch auf den Verpackungen.
Analog dazu gilt das Prinzip auch bei dem pharmazeutischen (unvergälltem) Alkohol aus der Apotheke - darfste nicht trinken, nur einschmieren o.ä. und bei Spiritus, weder trinken noch verkraftstoffen.