E-Mobilität EStG Tipps, Einkommensteuergesetz, Werbungskosten, Sonderausgaben

  • Steuerfrei: Elektroauto aufladen
    Wer sein Auto beim Arbeitgeber an die Steckdose anschließen darf, muss diesen geldwerten Vorteil seit 1. Januar 2017 nicht versteuern. Die Voraussetzungen: Der Arbeitgeber stellt kostenfreien Strom zur Verfügung, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn.




    Quelle: https://www.presseportal.de/pm/69585/3549763

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    :)

  • Anders ist es beim Besitz und Eigenverbrauch einer PV-Anlage. Der Eigenverbrauch muß bei der Einkommenssteuer angegeben werden und auch

    versteuert werden. Das bedeutet ein weitesten Sinn ----- wenn ihr eigene Kartoffeln erntet und isst. dann müssen die versteuert werden

    hahahahaha :D:D:D

  • Auch bei der Erstattung der Stromkosten gibt es verschiedene Regelungen: Strom für einen BEV/PHEV Dienstwagen, der zu Hause geladen wird, kann steuerfrei erstattet werden. Falls es keine Lademöglichkeiten auf dem Firmengelände gibt, gibt es Pauschale für BEV in Höhe von 50 € / Monat und 25 € / Monat für PHEV. Wenn es Lademöglichkeiten in der Firma gibt, verringert sich der Pauschalbetrag auf 20 € / Monat für BEV und 10 € / Monat für PHEV.

    Für Elektroautos, die zwischen 2016 und 2020 angeschafft wurden, entfällt außerdem die Kfz-Steuer.

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    :)

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, gilt das nur für Dienstwagen, oder auch für einen privat PKW den ich benutzt um zur Arbeit zu fahren und wieder heim?

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