@Chap
Nein, es muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Du musst deinen Rabatt vom Listenpreis doch auch nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Geldwerter Vorteil ist, wenn mir mein Arbeitgeber etwas schenkt oder vergünstigt anbietet. Das tut er aber nicht. Ich kaufe einfach ein Auto bei einem Renaulthändler mit dem ich in keinerlei Beschäftigungsverhältnis stehe