Und beim Leasingfahrzeug nicht die CAP Versicherung vergessen. Schliesst die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den was die Kaskoversicherung zahlt.
Schock bei der Haftpflichtversicherung
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Bei mir hat die Versicherung noch nicht mal gefragt ob ich einen miet oder Kaufakku habe.
Moin Klaus ,
Also ich wurde auch bei keinem meiner Anfragen danach gefragt
Gruß Ingo
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Bei mir hat die Versicherung noch nicht mal gefragt ob ich einen miet oder Kaufakku habe.
Ist auch vollkommen unerheblich. Die Versicherung ist so oder so im Risiko, ob nun gegenüber dem Fahrzeugeigentümer oder dem Eigentümer der Batterie. Manche fragen halt nach, damit sie im Schadenfall wissen, an wen die Entschädigung gezahlt werden muss.
Fazit: Wenn Du bei der HUK eine Vollkasko nimmst - bei einem Neuwagen ja wohl die Regel - ist auch der Fahrakku versichert.
Nicht nur bei der HUK und nicht nur bei der Vollkasko. Es ist immer das ganze Auto versichert, inklusiv Akku. Bei der Teilkasko halt ohne selbstverschuldete Unfälle und böswillige Beschädigung durch Dritte.
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...und nicht nur bei der Vollkasko. Es ist immer das ganze Auto versichert, inklusiv Akku. Bei der Teilkasko halt ohne selbstverschuldete Unfälle und böswillige Beschädigung durch Dritte.
Da hast du zwar recht, aber wenn das Auto finanziert oder geleast ist, kann die Bank/der Leasinggeber eine Vollkasko verlangen und wird das in der Regel auch tun. Bezüglich des Miet-Akkus vermute ich, dass die Renault-Bank auch da eine Vollversicherung des Akkus fordert, um sich im Notfall nicht mit dem Fahrzeugbesitzer streiten zu müssen.
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.... Bezüglich des Miet-Akkus vermute ich, dass die Renault-Bank auch da eine Vollversicherung des Akkus fordert, um sich im Notfall nicht mit dem Fahrzeugbesitzer streiten zu müssen.
.... steht im Mietvertrag, dass der Akku mit einem Wert i.H. von 7.000 € mit zu versichern ist.
Hatte ich bei meiner Versicherung (HUK) insoweit angemeldet, als dass ich den Gesamtwert mit 40.000 angegeben hatte - Kaufpreis und Versicherungswert sind 2 Paar Schuhe).
War aber nicht nötig, mir wurde mitgeteilt, dass Maß der Dinge grundsätzlich der Wiederbeschaffungsneuwert zugrunde liegt und der Akku dazu gehört.Die Vergünstigungen und Rabatte wird man - solange sie bestehen - bei einer Wiederbeschaffung gegen sich gelten lassen müssen, aber mehr Geld rausholen wollen als man für den Neukauf aufwenden muss, das geht halt nicht und ist auch ok.
H.