Auszug aus den Antworten der Rhein Energie als Netzbetreiber (gültig für ganz Deutschland!)
"Gemäß der deutschlandweit geltenden Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber gemeldet werden – und zwar spätestens unmittelbar nach der Installation.
Aber: Wenn die Summenleistung Ihrer Ladeeinrichtung 11 kW nicht überschreitet, brauchen Sie keine Genehmigung oder Zustimmung des Netzbetreibers.
Um Ihre Wallbox anzumelden, füllen Sie einfach gemeinsam mit Ihrem Elektrofachunternehmen das Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektromobilität (siehe Downloads) aus"
Es gibt also eine deutschlandweite Meldepflicht bis 11KW