Wallbox Anmeldepflicht!

  • Ist halt wie sonst auch im realen Leben, es gibt eben ****** und es gibt kundenorientierte, praxisnahe Angestellte/Entscheider in Schlüsselpositionen von Unternehmen.

    ich gebe mal ein Beispiel aus einer ganz normalen ähnlichen Situation.


    Wenn ich Fahrzeugumbauten vornehme, habe ich dafür die passende ABE oder die Möglichkeit es per Einzelabnahme beim TÜV zuzulassen. Diese Einzelabnahme wird auch meist von den jeweiligen Zulassungsstellen abgesegnet und ist besser bekannt als Ausnahmegenehmigung. Die Zulassungsstelle ist aber nicht verpflichtet dazu, die Empfehlungen des TÜV auch zu genehmigen und kann es ablehnen.


    Fazit ist, das zum Beispiel eine Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsstelle München nicht in Hamburg gilt und diese dort neu beantragt werden muss. Wenn man sie nicht bekommt, Pech gehabt, keine Zulassung.


    Deswegen ist es auch relativ sinnlos über die Anforderungen von etlichen Netzbetreiber zu diskutieren. Da sollte sich jeder vor Ort kundig machen, dann ist man auf der sicheren Seite und weiß was zu tun ist. ;)

  • So, meine 11er "Lademöglichkeit" ist offiziell angemeldet. Nachdem ich mich ausführlich aufgeregt hatte, warum einige User hier im Forum bei ihren Netzbetreibern lediglich auf der Webseite klicken müssen, ich aber eine Elektrofirma für die Meldung(!) einer CEE 16 beauftragen muss, hab ich einen befreundeten Elektriker mit eigenem Betrieb gefragt.


    Wir haben dann eine CEE 16A gemeldet.


    Damit halte ich mir alles offen. Es geht denen ja nur um den Bezug von 11Kw in Dauerleistung. Ob die 11er WB dahinter Grün oder Gelb ist das ist egal, ob ich die CEE abnehme und ne WB setze, jedes Jahr eine neue, etc. geht keinen was an, das ist meine Installation und würde meinen Netzbetreiber (geistig) nur überfordern.


    Er hat über meine Installation drüber geschaut, alles super, keine Einwände, natürlich mit FI Typ B . Formular haben wir zusammen ausgefüllt, meine Wallbe-Notbox angegeben und er schickt es als Firma zum Netzbetreiber.


    Nochmal "Nachtreten", ich zitiere die e.on


    Steckbare Ladeeinrichtungen, die z.B. an einer Kraftstromdose/CEE-Steckdose (blau/rot) angeschlossen, müssen in der Regel nicht angemeldet werden.

    Quelle:

    Anmeldung einer Wallbox | E.ON
    Der Netzbetreiber sollte wissen, wo eine Wallbox für ein Elektroautos im Einsatz ist. Darum ist eine Anmeldung wichtig, aber keine Sorge das übernimmt ein…
    www.eon.de


    Aber wie bereits von mir erwähnt hat mein Netzbetreiber eben den klassischen Stock ** ***** .


  • Nochmal "Nachtreten", ich zitiere die e.on

    Was die e.on in ihrer Eigenschaft als Stromlieferant dazu schreibt, ist unerheblich. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen lokalen Netzbetreibers - und das weiß e.on ganz offensichtlich auch selbst, denn der auf Dein Zitat unmittelbar folgende Satz in Deiner Quelle lautet:


    Wir empfehlen Ihnen, beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme nachzufragen, wenn Sie eine steckbare – also nicht dauerhaft angeschlossene - Ladeeinrichtung betreiben wollen, ob diese angezeigt bzw. genehmigt werden muss.


    Was der lokale Netzbetreiber dazu in meinem Fall zu diesem Thema geschrieben hat, habe ich in diesem Thread im Beitrag #13 zitiert. Das ist die Sichtweise der überwiegenden Mehrheit der Netzbetreiber. ;)

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    4 Mal editiert, zuletzt von wohliks () aus folgendem Grund: inhaltliche Ergänzungen

  • es gibt nun mal keine Regel, daher immer die Nachfrage beim eigenen Netzbetreiber. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. ;)

    Würdest du deine Erkenntnis bitte an den Autor schicken, an die E.ON ?? Wir haben es hier ausgiebigst ausdiskutiert. Warum die E.ON son Schmarrn schreibt, keine Ahnung. War nur ne Erwähnung am Rande bzgl. dem "Meldechaos" . Wir hier sind nach der Diskussion ALLE ausgiebig im Bilde.



    ....wenn Sie eine steckbare – also nicht dauerhaft angeschlossene - Ladeeinrichtung betreiben wollen, ob diese angezeigt bzw. genehmigt werden muss.


    Was der lokale Netzbetreiber dazu in meinem Fall zu diesem Thema geschrieben hat, habe ich in diesem Thread im Beitrag #13 zitiert. Das ist die Sichtweise der überwiegenden Mehrheit der Netzbetreiber. ;)


    Jo, und daher hab ich nun auch meine Anmeldung durch.

  • Würdest du deine Erkenntnis bitte an den Autor schicken, an die E.ON ?? Wir haben es hier ausgiebigst ausdiskutiert. Warum die E.ON son Schmarrn schreibt, keine Ahnung. War nur ne Erwähnung am Rande bzgl. dem "Meldechaos" . Wir hier sind nach der Diskussion ALLE ausgiebig im Bilde.

    Warum du immer so reagierst ist mir schleierhaft. Ich werte das aber mal als neutral. Und ja, ich kenne diese Diskussion und bin ebenfalls im Bilde. Das du dich mit allen Mitteln gegen eine Abnahme wehren wolltest, weil du ,,der Fachmann,, bist und alle anderen dumm sind, hast du wohl vergessen.

    Ich nehme sowas nicht persönlich aber sage was ich denke.

    Es wurde auch frühzeitig darauf hingewiesen, sich bei seinem Netzbetreiber zu erkundigen. Ich habe es gemacht und war 1min später schlauer. Einige werden es erst nach Monate Forum lesen. ;)


    Aber jetzt hast du es ja geschafft und bist angemeldet. ;)

  • Bei meinem Anbieter/Netzbetreiber, LEW, stehts eindeutig. Könnte ich auch gleich online anmelden.


    Du kritisierst mich am Thema vorbei. Diskussionsgrundlage war nicht die Anmeldung selber, sondern das "Wie" . Um die reine, formelle Anmeldung, Kenntnisnahme des Netzbetreibers, ging es nie.


    Du konntest online einfach deine WB, genauer gesagt, deine PRIVATE Installation melden. Prima. Reicht doch.


    wohliks auch, wie ich raus lesen konnte. Unser Netzbetreiber schreibt die Abnahme durch einen Betrieb vor.

    Und das, egal wie alt die Installation ist.

    Selbst Neubauten, 1 Jahr alt bspw. müssen deren Logik nach, nochmals den Elektriker kommen lassen ...


    PS: Um es für dich mal verständlicher zu machen:


    Ein Neubau 2021. Die Eigentümer haben sich vom Elektrofachbetrieb, im Zuge der gesamten Hausinstallation eine CEE16 untern Carport setzen lassen. Für die Kreissäge.

    2022 kauft man sich einen BEV und will an der CEE laden. Unser Netzbetreiber fordert nun 2022 eine Überprüfung der CEE Installation - für die Kenntnisnahme einer Ladeeinrichtung.


    Für diese Logik hast selbst du keine Argumentation. ;)

    Mehr als eine "Förderung des Handwerkes" kann ich da nicht erkennen.