Hallo zusammmen
ich habe ein BAFA-Dokument, in dem beschrieben ist, welche Angaben die Rechnung über die Lieferung und Installation einer zugesagten Förderung für die Wallbox enthalten muss:
Auszug:
Die förderfähige Ladestation (Hersteller und Modellbezeichnung) und die Arbeitsleistung müssen ausgewiesen werden.
Nun hat mein E-Installateur die Rechnung geschickt, die folgende Angaben enthält:
Auszug:
ABL Wallbox eMH1, integriertes Ladekabel mit
Typ2 Ladekupplung
Ladeleitung 11,0 kW, integrierte Fehlerstromerkennung
Damit habe ich gleich zwei Ungereimtheiten, die bei enger Sichtweise ggf zu einer Ablehnung der Förderung führen könnten:
- Ladeleitung statt Ladeleistung
- und selbst die richtige "Ladeleistung sollte besser "Arbeitsleistung" heißen.
In Anlehnung an Berichte, dass das BAFA bei der e-Auto-Förderung die Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben sehr eng sieht und Korrekturen nicht mehr möglich sein sollen, habe ich Bedenken, diese Rechnung einzureichen, obwohl für mich als Laie diese Ausdruckweise (incl. Schreibfehler) keinen Zweifel daran lässt, was damit gemeint ist.
Frage:
ist das so zweifelsfrei, wie ich unterstelle oder sieht jemand eine Verwechselungsgefahr / Missverständlichkeit der Begriffe - oder hat gar Erfahrungen mit solchen Verdrehungen in der Ausdrucksweise?
Ob die Firma die Rechnung korrigieren kann, muss ich erst noch nachfragen, wenn das möglich wäre, dann ist das vorzuziehen.
H.