Wie eng sieht das BAFA die Rechnungsangaben

  • Hallo zusammmen

    ich habe ein BAFA-Dokument, in dem beschrieben ist, welche Angaben die Rechnung über die Lieferung und Installation einer zugesagten Förderung für die Wallbox enthalten muss:


    Auszug:

    Die förderfähige Ladestation (Hersteller und Modellbezeichnung) und die Arbeitsleistung müssen ausgewiesen werden.


    Nun hat mein E-Installateur die Rechnung geschickt, die folgende Angaben enthält:


    Auszug:

    ABL Wallbox eMH1, integriertes Ladekabel mit
    Typ2 Ladekupplung
    Ladeleitung 11,0 kW, integrierte Fehlerstromerkennung


    Damit habe ich gleich zwei Ungereimtheiten, die bei enger Sichtweise ggf zu einer Ablehnung der Förderung führen könnten:

    - Ladeleitung statt Ladeleistung

    - und selbst die richtige "Ladeleistung sollte besser "Arbeitsleistung" heißen.


    In Anlehnung an Berichte, dass das BAFA bei der e-Auto-Förderung die Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben sehr eng sieht und Korrekturen nicht mehr möglich sein sollen, habe ich Bedenken, diese Rechnung einzureichen, obwohl für mich als Laie diese Ausdruckweise (incl. Schreibfehler) keinen Zweifel daran lässt, was damit gemeint ist.


    Frage:

    ist das so zweifelsfrei, wie ich unterstelle oder sieht jemand eine Verwechselungsgefahr / Missverständlichkeit der Begriffe - oder hat gar Erfahrungen mit solchen Verdrehungen in der Ausdrucksweise?


    Ob die Firma die Rechnung korrigieren kann, muss ich erst noch nachfragen, wenn das möglich wäre, dann ist das vorzuziehen.


    H.

    ZOE R 135 Intens titanium grau, 11/2020 :) Ausstattung: so ziemlich alles außer Einparkhilfe

  • Mit dem Begriff "Arbeitsleistung" ist meiner Ansicht nach nicht die Ladeleistung gemeint, sondern, dass die geleistete Arbeitszeit des Elektrikers und deren Kosten auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen sein müssen.


    ...in diesem Sinne wird der Begriff "Arbeitsleistung" jedenfalls bei der steuerlichen Geltendmachung von Handwerker-Rechnungen verwendet.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • ... nicht von der Hand zu weisen, dass es so rum gemeint sein könnte.


    An anderen Stellen in dem Infodokument ist mehrfach von der Ladeleistung 11 kW die Rede, von der Arbeitsleistung dagegen nur an der zitierten Stelle.

    Welches Interesse könnte das BAFA an der Auflistung der "Arbeitsleistung" (= Installationsarbeiten) haben? Irgendwie als Nachweis, dass das Gerät wirklich installiert wurde? Macht für mich nicht so wirklich Sinn, denn ich muss ja die Bezahlung als Banküberweisung nachweisen und wer zahlt schon gerne ein Haufen Geld für nichts.

    Vielleicht wollen sie sich auch nur zu der 3. Bedingung sicher sein, dass es sich um ein zugelassenes Elektrounternehmen handelt ???


    Textauszug:

    • Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.

    • Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.

    • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Nieder-spannungsanschlussverordnung) erfolgen.

    ZOE R 135 Intens titanium grau, 11/2020 :) Ausstattung: so ziemlich alles außer Einparkhilfe

  • Für mich ist die Nummer leider durch, mein Ladepunkt (CEE16, JuiceBooster) kam 2 Wochen vor der Zoe Mitte Juni 2020, da war von Förderung noch längst keine Rede.


    Aber ich kann mir gut vorstellen, dass so indirekt der Nachweis der Installation durch einen Fachbetrieb geführt wird. Dazu passt auch, dass meines Wissens Pauschalrechnungen nicht akzeptiert werden.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • ... ich schau mir nochmal YT an, da gibt es Beiträge, die das auseinander fieseln.

    Das Dumme mit dieser Wallbox ist, dass es mit dieser Typbezeichnung auch eine einstellbare Variante mit 11 / 22 kW gibt. Die unterscheiden sich mit den Artikelnummern, die leider nicht angegeben ist. Ich kann allein an der Tatsache, dass ein FI in der Box ist und lt Datenblatt diese Bauvariante dann nur mit 11 kW angeboten wird, die Gerätevarianten auseinander halten. Aber das BAFA wird den Teufel tun und Datenblätter wälzen um durchzublicken. Deshalb denke ich, dass die präzise Beschreibung mit "Ladeleistung 11 kW" schon erforderlich und auch richtig ist, ob nun "Ladeleitung" missverständlich ist oder nicht.


    Die "Arbeitsleistung" -wenn damit die Installationsarbeiten gemeint sind - ist mit hinreichend Positionen und Stundenleistungen beschrieben. Bis auf den kleinen Fehler (es gibt noch mehr Schreibfehler, die aber nicht entscheidend sind) handelt es sich um eine ganz normale, handwerkerübliche Abrechnung der erbrachten Arbeits- und Lieferleistungen, incl. Steuer- und USt-Ident-Nummer.

    ZOE R 135 Intens titanium grau, 11/2020 :) Ausstattung: so ziemlich alles außer Einparkhilfe

  • Geistesblitz !!!

    Habe das Ganze von hinten nochmal aufgerollt und auch die Liste der förderfähigen Wallboxen nachgeschlagen.

    Meine Wallbox ist förderfähig (klar ....!) und als Zusatz findet man diesen Text unter der Aufzählung für den Hersteller ABL:


    Bei jedem Modell wichtig: Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass der Ladepunkt bzw. die Ladepunkte der Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurden bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen.


    Ist eindeutig, es muss also in meiner Rechnung "Ladeleistung" heißen.

    Dass daneben die "Arbeitsleistung" (= Installationsarbeiten) angegeben werden sollen, habe ich nicht weiter recherchiert, sind ja vorhanden ...


    Inzwischen ist mir auch eingefallen, dass die Verwendung des Begriffs "Ladeleitung" im Sinne von "Ladekabel" doch nicht ganz abwegig wäre, denn es gibt "dünne" und "dicke" Anschlußkabel, wobei ich davon ausgehe, dass die dünnen Kabel tatsächlich nur für 11 kW zugelassen sind.
    Welche Sorte bei mir montiert ist, kann ich nicht sagen, hat geschätzt 12 bis 15 mm Durchmesser, das mit der Zoe mitgelieferte CCS-Kabel ist in jedem Fall dicker. Soll ja auch bis 22 kW aushalten.

    ZOE R 135 Intens titanium grau, 11/2020 :) Ausstattung: so ziemlich alles außer Einparkhilfe

  • Es muss auf jeden Fall ausgewiesen sein das es sich um eine 11 kW Wallbox handelt, bzw. auf 11 kW gedrosselt ist.

    Ein Bekannter musste aber auch eine nachgebesserte Rechnung nachreichen, da die erste nicht anerkannt wurde,

    die dann anerkannt wurde.

    Also Änderungen sind schon möglich.

    Zieht sich aber dann alles ziemlich in die Länge.

    Zoe INTENS R135 Z.E. 50

    Aquamarin-Blau, Winterpaket, Multimediasystem EASY LINK 9,3-Zoll, Batteriekauf

  • So, das hätten wir, Rechnung ist korrigiert, jetzt passt die Beschreibung der Wallbox wie es sich gehört - Ladeleistung 11 kW sind bestätigt.


    War ne etwas schwere Geburt, aber das war gut so, denn dabei noch einen ggf entscheidenden Fehler entdeckt!

    Die Firma wollte mir die korrigierte Rechnung per eMail zusenden - und bekam einen Rückläufer "nicht zustellbar".

    Hä, was ist jetzt schon wieder los ???

    Ich habe die Unterlagen alle in einem kleinen Klemmordner, der den linken Rand mit dem Adressfeld abdeckt. In voller Konzentration auf die Beschreibung der Wallbox habe ich auf den Namen gar nicht geachtet - sollte man aber! Der Familienname war falsch geschrieben - ein a statt ein o - und damit war die gleichlautende eMail-Adresse halt auch falsch, die aus dem Vornamen.Nachnamen .... besteht.

    Eine Rechnung auf den falschen Namen ist ganz sicher ein NO-GO beim BAFA, auch wenn sonst alles richtig ist - da bin ich mir sicher. Aber jetzt passt es ja und ich kann die Unterlagen einreichen.


    H.

    ZOE R 135 Intens titanium grau, 11/2020 :) Ausstattung: so ziemlich alles außer Einparkhilfe