Wenn über die Freigrenze, dann komplett.
Geld für sog. THG-Quote
-
-
Bei Carbonify habe untenstehende Rückmeldung bekommen. Ich werde da mal einen Bekannten beim Finanzamt fragen.
Rückmeldung:
Es sprechen einige Argumente dafür, dass die Übertragung der Rechte auf carbonify steuerrechtlich als sog. Privates Veräußerungsgeschäft zu qualifizieren sind. In diesem Fall blieben erzielte Gewinne steuerfrei, wenn der Gewinn im Kalenderjahr weniger als EUR 600 betragen hat („Freigrenze“).
Wir empfehlen ausdrücklich, diese Frage jedoch mit Deinem Steuerberater abzustimmen, da wir selbst keine Auskünfte erteilen dürfen.
-
Ich wäre auch daran interessiert, zu erfahren, mit wieviel Prozent der Gesamtbetrag versteuert werden würde.
Wäre schön zu wissen, ob man nach dem Steuerabzug unter 255,00 € landet bzw. wie hoch der Gesamtbetrag sein müßte um nach Steuern über 255,00 € zu kommen.
Ich habe keinen Steuerberater. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der einen hat und sich dort schlau machen kann
-
Ich wäre auch daran interessiert, zu erfahren, mit wieviel Prozent der Gesamtbetrag versteuert werden würde.
Wäre schön zu wissen, ob man nach dem Steuerabzug unter 255,00 € landet bzw. wie hoch der Gesamtbetrag sein müßte um nach Steuern über 255,00 € zu kommen.
Ich habe keinen Steuerberater. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der einen hat und sich dort schlau machen kann
kennst doch Deutschland, es ist fast unmöglich irgend etwas steuerlich auszurechnen.
Das Zusatzeinkommen wird in der Steuererklärung in einen großen Topf deiner Einkünfte reingeworfen, etwas durchgerührt und am Ende kommt ein Betrag raus.
Was die 256€ Zusatzeinkommen für Auswirkungen auf deine gesamte Steuerlast am Ende hat, wird dir wohl keiner beantworteten können.
Rechnen sollte man mit irgendwas zwischen 25-50%.
-
Da magst du wohl leider Recht haben
Die Frage für mich bleibt leider trotzdem bestehen:
wen von den vielen Anbietern soll ich nach welchem Kriterium auswählen, tue mich da etwas schwer
-
Wenn du deinen Grenzsteuersatz vom Vorjahr kennst, den können dir die meisten Programme zur Steuererklärung geben, kannst du das damit immerhin grob abschätzen, wenn sich zum Vorjahr nicht Zuviel geändert hat.
-
Rückmeldung:
Es sprechen einige Argumente dafür, dass die Übertragung der Rechte auf carbonify steuerrechtlich als sog. Privates Veräußerungsgeschäft zu qualifizieren sind. In diesem Fall blieben erzielte Gewinne steuerfrei, wenn der Gewinn im Kalenderjahr weniger als EUR 600 betragen hat
Sehr guter Beitrag. Ich gehe voll dacore, habe auch noch mal gegoogelt und kam zum gleichen Ergebnis. U.a.
https://www.hsf-rechtundsteuer…e-von-ebay-bis-immobilie/
Die Formulierung bei emobia, unter FAQ:
Sie erhalten von uns, ob privat oder gewerblich registriert, einen Gutschriftbeleg. Gewerbliche Nutzer erhalten eine Ausweisung mit 19% MwSt. Private Nutzer müssen keine Umsatzsteuer abführen.
Wir möchten anregen, mit Ihrem Steuerberater zu klären, ob der THG-Bonus als Prämie gem. §22 (3) EStG angewandt wird und es hier eine jährliche Freigrenze von 256€ gibt.
Wenn sie möchten begrenzen wir die Auszahlung auf 255€, sodass Sie Ihren Freibetrag ggf. einhalten können. Schreiben Sie uns hierzu eine Email.
Quelle: https://emobia.de/faq-neu/
Der Hinweis auf § 22 ESTG ist auf "Bezüge", Vermittlung, Vermietung, etc. bezogen und nicht auf Verkäufe.
Mein Handeln werde ich ergo auf "Verkäufe" ausrichten.
-
Die Frage für mich bleibt leider trotzdem bestehen:
wen von den vielen Anbietern soll ich nach welchem Kriterium auswählen, tue mich da etwas schwer
Ich habe mich bei 3 Anbietern ("der ersten Stunde") angemeldet/registriert. Der Einzigste, der sich bisher öfters gemeldet hat (Status) ist fairnergy.
-
Ich habe mich bei 3 Anbietern ("der ersten Stunde") angemeldet/registriert. Der Einzigste, der sich bisher öfters gemeldet hat (Status) ist fairnergy.
Ist bei mir genauso, fairnergy meldet sich regelmäßig mit Updates. Gut fand ich bei denen auch das sie nicht gleich am Anfang nach der IBAN fragen. Das hatte ich bei einem anderen Anbieter und habe daraufhin die Registrierung abgebrochen.
-
Sich bei mehreren Anbietern anzumelden ist keine gute Idee. Wenn die vom Amt die Rückmeldung bekommen das das Fahrzeug schon für einen anderen Diestleister registriert ist können entstandene Bearbeitungskosten geltend gemacht werden.