Ich gebe zu bedenken:
Die WB muss öffentlich zugänglich sein - Auslegungssache, theoretisch reicht eine Minute pro Tag.
Und sie kann nicht, sondern muss kostenlos sein: Denn private WBs erfüllen (selbst mit einem vorgeschalteten geeichten Zähler!) nicht die Eichvorschriften für den kommerziellen Stromverkauf - mal abgesehen davon, dass man beim Stromverkauf ab Wallbox sowieso ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen müsste.
Und dann die moralische Seite: Da der Stromverbrauch des eigenen E-Autos ja mit der THG-Pauschale schon abgegolten ist, würde man mit der Geltendmachung der selbst geladenen kWh zumindest eine Grauzone betreten, da man quasi dieselben Zertifikate zweimal verkauft - finde ich jetzt nicht so toll...
Bei Golem.de habe ich einen Artikel gefunden, der das Thema relativ ausführlich behandelt: Klick!