hi,
was muss ich beachten, wenn ich meine "ID.Charger Connect Wallbox", für die ich eine Förderung bekommen habe, verkaufe?
Ich würde mir gerne dafür eine andere Wallbox installieren.
hi,
was muss ich beachten, wenn ich meine "ID.Charger Connect Wallbox", für die ich eine Förderung bekommen habe, verkaufe?
Ich würde mir gerne dafür eine andere Wallbox installieren.
Wenn Du hinsichtlich der Förderung das Risiko rechtlicher Probleme oder einer Rückforderung vermeiden möchtest, solltest Du eine eventuelle Haltefrist beachten oder wenigstens darauf achten, dass die "Ersatz-Walbox" den Förderbedingungen entspricht.
Ja danke, 12 Monate muss ich sie halten. Bekommt der Käufer die volle Förderung?
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man nur gefördert werden, wenn man eine förderfähige Wallbox kauft und dazu eine offizielle Rechnung erhält, die auf den eigenen Namen ausgestellt ist. Wenn du das bewerkstelligen kannst, wäre es vielleicht möglich...?
Andererseits glaube ich nicht, dass das funktioniert, sonst könnten ja theoretisch eine Wallbox immer weiter verkauft und dabei x-mal gefördert werden... (das wäre ja schon fast Cum-Ex-Niveau und somit nicht empfehlenswert!) Daher sicherlich auch die Mindesthaltedauer?
Ja danke, 12 Monate muss ich sie halten. Bekommt der Käufer die volle Förderung?
es ist etwas unklar auf was du hinaus willst. Wenn ich den letzten Beitrag lese, Wallboxen weiterverkaufen, nochmal Förderung kassieren, ist das in meinen Augen schon fast strafbar.
Ich denke mal das die Wallboxen ebenfalls eine Art VIN haben und somit nur einmal gefördert werden können. Natürlich sollte der 2. Käufer keine Förderung mehr bekommen, wofür auch.
Deine Frage ist im Darknet wohl dann besser aufgehoben, sollte das der Hintergrund sein.
Gruß
Es ist nicht nur fast strafbar - es ist strafbar, sobald vollzogen. Nennt sich Subventionsbetrug.
Definitiv NICHT empfehlenswert!
Danke für Eure Hinweise!
Zitates ist etwas unklar auf was du hinaus willst.
Wissen, ob ich meine Box verkaufen kann. Ich habe verstanden, dass es keine weiteren Subventionen nach einem Verkauf geben kann. Macht natürlich Sinn!
Verkaufen kann ich erst, wenn ich die Wallbox ein Jahr betrieben habe - richtig? Oder ist da das Kaufdatum entscheidend?
Eine gesicherte Antwort kannst Du nur direkt bei der KFW erhalten.
Einfach mal das dazugehörende Merkblatt der KFW lesen.
Die Box muss mindestens ein Jahr (365 Tage) zweckgebunden verwendet werden. Erst danach ist ein Abbau und der Weiterverkauf möglich.
Maßgebend für die Laufzeit ist das Datum der Inbetriebnahme und nicht des Antrages oder des Kaufes.