Eine Rettungskarte hat doch bei der Thematik NULL Beweiskraft. Entweder Renault weiß selber nicht was sie in Ihre Prospekte drucken oder sie verä**** die deutschen Kunden durch weglassen des Kopfteiles. Vergesst doch mal die Karte die ist doch keine Vetragsgrundlage beim Autokauf
Falls jemand "auswärts" kann, was steht eigentlich zu den Airbags in den Prospekten (Preis-Ausstattungsliste) aus F, NL, B, DK, S, IT , etc ???
Bis jetzt wurde zweifelsfrei eruiert dass in der AT Ausstattungsliste (Vertragsgrundlage) ein Kopfairbag erwähnt wird - in den deutschen Prospekten steht nur "Airbag" .
Im Grunde ist die Sache nur für die AT Owner interessant. Denen wurde/wird er vertraglich versprochen, da muss der ÖAMC mal einen Sitz ausbauen, den Bag zünden und schauen was drin ist. Kostet halt eben einen neuen Sitz .....
Wenn die AT Owner dann KEIN Kopfteil drin haben dürfte es nicht mehr lange bis zur Sammelklage dauern.....
Nur, ihr vergesst, den deutschen Kunden wurde vertraglich nie ein Kopfteil versprochen. Hier kann juristisch nichts unternommen werden.
Wenn aber AT tatsächlich ein Kopfteil hat und D nicht, so ist das leider nicht mehr als eine " riesengroße Schweinerei" von Renault.