Ich muss da tatsächlich drüber nachdenken, wie wir damit umgehen wollen und bin ebenfalls auf eine Stellungnahme von Renault gespannt.
Aus meiner Sicht besteht da kein juristischer Hebel für deutsche Kunden. Anders kann es sich in Österreich oder Schweden verhalten, wie im GE zu lesen ist, wird dort sogar ganz aktuell noch der Kopf-Airbag in allen Unterlagen zum ZOE PHII aufgeführt. Also ich würde mir das als Owner in DEM Fall nicht bieten lassen...
In D wurde und wird der Kopfairbag nicht genannt, hier haben wir ne klare A-Karte. Mal sehen ob das in den Ländern AT und S juristisch aufgegriffen wird, wenn ich bedenke dass ein Hersteller bereits verurteilt wurde, nur weil das Abgas nicht korrekt war dann kann das durchaus passieren.