Beiträge von schibbolet

    Offensichtlich hat die Bundesnetzagentur das Problem aufgegriffen.


    "Ladepunkte, die die Anforderungen der Ladesäulenverordnung nicht vollumfänglich umsetzen, werden nicht in das
    Ladesäulenregister aufgenommen."


    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/klarstellung_LSV.pdf;jsessionid=EEBDBCEB234F0726B64C9B17C43A1CCC?__blob=publicationFile&v=2


    Man braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, dass demnächst gerichtlich gestritten wird, was öffentlich zugänglich in diesem Zusammenhang ist. Meiner Meinung sind Wallboxen über 3,7 kW mit den genannten Ausnahmen eh raus.


    Dirk

    Auch in dem Video wie schon in dem verlinkten Artikel, wenig Inhalt zum eigentlichen Problem. An welcher Stelle scheitert man, die eigene Wallbox ladesäulenverodnungskonform zu halten?


    Nur dann ist sie nämlich THG-prämienfähig. Ein Blick in die LSV sagt mehr als tausend Worte:


    Viele werden an LSV § 4 Abs 4 scheitern:


    "Beim Aufbau von Ladepunkten muss sichergestellt werden, dass eine standardisierte Schnittstelle vorhanden ist, mithilfe derer Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden können."


    oder weichen auf die Ausnahme in § 7 LSV aus. Aber dann hat man eben nur 3,7 kW Leistung. Bleiben noch die Übergangsregelungen in § 8 LSV. Dann müsste man den Ladepunkt aber schon angemeldet haben und zwar fristgerecht nach der Inbetriebnahme § 5 Abs 1 Ziff 1.


    Dirk

    Das genau ist der springende Punkt: Die handelsüblichen Wallboxen für den privaten Gebrauch erfüllen diese Voraussetzungen eben nicht.

    An welche genau, denkst Du da?


    Ich könnte mir Konstellationen vorstellen, wo das zutrifft und auch auch für den Betreiber sinnvoll ist.


    Z.B. privates Grundstück, wo aber ein Interessent rauffahren könnte. Den Strom gibt's kostenlos, allerdings nur als PV-Überschuss, wenn es den nicht gibt, kann nicht geladen werden. Wenn ich nicht zu Hause bin, gibt es auch keinen Strom, weil dann das Tor zu ist.


    Kostenlos ist der Strom, weil ich keine rechtskonforme Verbrauchsabrechnung mit meiner Wallbox hinkriege. Ob jetzt Abrechung auf Zeit erlaubt ist, weiß ich nicht oder eine Einmalgebühr für das Laden. Das wäre dann auch eine Variante. Ich glaube aber mitlerweile muss per bezogener Energie abgerechnet werden. Das wissen andere sicher besser.


    Dirk

    Wenn die "Öffnungszeiten" der "eigenen öffentlichen Wallbox" nur eine Minute am Tag ist, der Ladepunkt in keiner Karte/keinem Register auftaucht und somit außer dem Besitzer faktisch niemand dort laden kann, dann ist es zwar noch in der Grauzone, aber schon haarscharf an der Grenze zum tiefschwarzen. Also komplett am angedachten Sinn der Aktion vorbei.

    An welcher Stelle habe ich unterstellt, dass die Öffnungszeiten nur eine Minute sind? Ich gehe natürlich davon aus, dass die Wallbox alle Voraussetzungen erfüllt, dass sie als öffentlich bewertet wird.


    Dirk

    ...

    Und dann die moralische Seite: Da der Stromverbrauch des eigenen E-Autos ja mit der THG-Pauschale schon abgegolten ist, würde man mit der Geltendmachung der selbst geladenen kWh zumindest eine Grauzone betreten, da man quasi dieselben Zertifikate zweimal verkauft - finde ich jetzt nicht so toll...

    ...

    Ist das nicht so gewollt? Eine Quote wird für das Fahrzeug und eine für die öffentliche Wallbox gezahlt, an verschiedene Empfänger oder eben auch an denselben, wenn das eigene Fahrzeug an der eigenen öffentlichen Wallbox geladen wird.


    Dirk

    Vielen Dank für die Antworten!


    Ich plane den Wagen lange zu nutzen, der letzte PKW war Baujahr 2004 gekauft 2010 läuft immernoch.


    Für eine gute Entscheidung fehlen mir noch ein paar Informationen.


    Nehmen wir mal an, der Wagen begleitet mich wieder > 10 Jahre. Dann zahlte ich > 8.880 EUR in die Batterie ein,+ ggf. noch was für Mehrkilometer. In 10 Jahren ist aber der EUR auch nur noch die Hälfte wert, wenn es so weiter geht. PV habe ich auch schon.


    Das Kaufen des Akkus hatte ich in Frankreich erfragt. Der Händler, bei dem der Wagen ursprünglich mal gekauft wurde (an den jetzigen Verkäufer), meinte aber das macht niemand, bringt auch nichts und geht wohl auch nicht. Nachgebohrt habe ich nicht.


    Habe ich richtig verstanden, dass beim Kauf des Akkus die bisherigen Mieten vom Neupreis abgezogen werden?


    Das wären ja bei EZ 12/2019 schon mal 30 Monate*84 EUR = 2.520 EUR.


    Oder ist es richtig, dass die Miete endet, wenn der Akku abbezahlt ist, bei 8000 EUR?


    Im Moment präferiere ich die Miete, würde gern alle Informationen haben, bevor ich mich entscheide. Ich frage auch mal beim Anbieter, ob sie mir den Kauf überhaupt anbieten.


    Dirk

    Jetzt hat sich RCI Banque Deutschland bei mir gemeldet und gefragt, welchen Tarif ich möchte.


    Batteriemiete von Renault Financial Services
    Die Batterie hat einen nicht unerheblichen Anteil an den Anschaffungskosten eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs. Renault Financial Services macht…
    www.renaultfs.de


    km75001000012500150001750020000
    EUR pro Monat748494104114124
    EUR pro Jahr88810081128124813681488
    EUR pro 100 km11.8410.089.028.327.827.44


    Für Mehrkilometer wird pro km ein Betrag von 4,2 Ct. (exkl. MwSt.) berechnet. Für Minderkilometer erfolgt eine Gutschrift von 4,2 Ct (exkl. MwSt.) pro km.


    Jetzt habe ich mal beispielhaft gerechnet. Wenn ich den Tarif für 10.000 km wähle und genau 10.000 km fahre, bezahle ich 1008 EUR im Jahr.


    Wenn ich den Tarif für 7.500 km nehme, bezahle ich 888 EUR + ((0,042 EUR + 19% MwSt)*2500 km=107 EUR) nach meiner Rechnung also 995 EUR für 10.000 km.


    Für den Fall, dass ich mich für den Tarif für 20000 km entscheide, würde ich bei 10000 km nach Abzug der Minderkilometer auch nur 988 EUR bezahlen.


    Worin besteht der Anreiz bei 10.000 km/Jahr den Tarif für 10.000 zu wählen?


    Habe ich da was falsch verstanden?


    Dirk

    Vielen Dank!


    Der Vermieter DIAC Location (LLD) hat dem Verkäufer ein Formular (Déclaration d'engangement du nouveau locataire) geschickt, wo jede Menge Angaben zum Käufer, Verkäufer und Fahrzeug abgefragt wurden. Das war im Mai 2022. Seitdem keine Reaktion. Wir fahren in einer Woche wieder nach Frankreich, dann werden wir gemeinsam noch mal versuchen anzurufen und die Sache anzustossen.


    Wenn es zu schwierig ist, die Batterie an RCI nach Deutschland zu übertragen, würde ich ja auch einen Mietvertrag mit dem jetzigen Vermieter abschliessen. Nur eine Adresse in Frankreich kann ich nicht anbieten. Der Verkäufer demnächst übrigens auch nicht mehr. Also auch für Fälle, wie Umzug müßte es ja einen Übergangsprozess für die Mietbatterien geben, der dann greift.


    Ich werde berichten, sobald was passiert.


    Dirk