Die Verbindung mit dem Antriebsakku ist ohne massiven Aufwand unlösbar. Ich kann das Mietobjekt nicht so leicht zurückgeben, wie beispielsweise ein Akku in manchen E-Bikes, den ich einfach rausziehen kann.
Dann hafte ich auch noch, bis der Käufer einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat. Wenn er das aus irgendwelchen Gründen - es steht ihm ja frei - nicht macht und mit meinem Geld und dem Auto über alle Berge ist, muss ich dafür aufkommen.
Das Auto ist fast nur noch an Renault-Händler veräußerbar. Denen bin ich dann ausgeliefert. Wenn mir der Preis nicht schmeckt, kann ich noch zum nächsten gehen. Wenn ich gar kein neues/gebrauchtes Auto mehr kaufen will, habe ich noch schlechtere Karten. Schon doof oder?
Dirk