wenn Du den 27.05.22 als verbindlichen LT im Kaufvertrag hast, würd ich den Händler zügig in Lieferverzug setzen. Ev sieht er sich dann genötigt, eine Info an den Kunden zugeben.
Der TE schrieb "unverbindlich" und der 27.05. war vor 2 Tagen. Da mache ich doch kein Fass auf.