Ganz im Gegenteil! Rechtlich ist die Sache glasklar. Der Händler schuldet dir die Lieferung des ZOE zum vereinbarten Preis.
Was für eine Frechheit.
Ich empfehle dringend den Blog von Rechtsanwalt Dr. Böse zu lesen welcher mehrfach Mandanten bei illegalen nachträglichen Preiserhöhungen bei Wohnmobilen vertritt.
Beispiel:
Aufpassen bei Schreiben der Büsgen Reisemobil GmbH zur Preiserhöhung von Wohnmobilen - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Post von Büsgen aus Schwelm zu Ihrem Wohnmobil? Aufpassen, denn hier drohen Nachteile. Sie müssen nichts unterschreiben.
www.drboese.de
Bitte lass Dir das nicht gefallen! Nimm Dir die kostenfreie Erstberatung von Dr. Böse um Dir die Lage von einem Profi erklären zu lassen.
Viel Erfolg, und bloß nicht klein kriegen lassen!!!!