es geht und ging um eine Renaultwerkstatt, das sind keine Fremden.
Vielleicht könnte uns der TE darüber aufklären, ob und inwieweit da irgendwelche Garantien/ Gewährleistungen laufen.
Wenn du Beiträge lesen würdest dann wäre dir der (gefährliche) Tip aufgefallen die Werkstatt zu wechseln.
Für Nachbesserungen ist nur der Verkäufer zuständig.
Die Garantie auf dem Wagen, Drittklässlerwissen, kann man natürlich auch bei Händler "B" beanspruchen.
Wäre aber auf kontraproduktiv wenn die ganze Situation weiter eskaliert und nach der fünften Nachbesserung hat der Wagen immer noch Mängel. Nach 3 Nachbesserungen kommt man nun in den Bereich von ganz anderen Überlegungen als nur die Werkstatt zu wechseln.
Ich bin bereits einen/diesen Schritt weiter und erwähnte die mittlerweile rechtlichen Möglichkeiten aufgrund nicht erfolgter Nachbesserung.
@ "Fremde"
Alle anderen Werkstätten als die vom Verkäufer sind hinsichtlich einer eventuellen Klage (androhung) bzgl. Rücktritt "Fremde" - das ist nun mal die rechtliche Situation.
Du kannst nicht den Verkäufer mit Werkstatt "A" auf Rücktritt verklagen weil eine andere Renault Werkstatt "B" beim zwölften Reparaturversuch den Fehler nicht findet Wie kommst du nur auf ein so schmales Brett ? Außerdem kann der Verkäufer "A" bei so einem laienhaften Verhalten jederzeit behaupten die Werkstatt "B" hätte den/einen Fehler/Schaden verursacht und nicht er.
Was ist an den geltenden Verbraucherrechten und den Dingen die dabei zu beachten sind, nicht zu verstehen ?
Nimm mal die Scheuklappen ab auf denen "Garantie" steht. Hier ist die Situation so, dass man mittlerweile den Verkäufer in die Pflicht nehmen kann und nicht Renault mittels Garantie...