Die Dashcam - ein zweischneidiges Schwert und rechtliche Grauzone
Bertrieb der Dashcam:
In erster Linie geht es um die Problematik des Datenschutzes: Wer sich mit einer Dashcam als PolizistIn aufspielen will, um andere damit masszuregeln, hat schlechte Karten.
Mit Dashcam-Aufnahmen kann man nicht einfach so gegen andere Verkehrsteilnehmer vorgehen.
Auch ist es unzulässig, eigene Aufnahmen ins Netz zu stellen oder zu publizieren ohne Gesichter und Kennzeichen unkenntlich zu machen.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Aufnahmen von Überwachungskameras auf öffentlichem Grund (und wir bewegen uns ja meist auf solchem) nur von wenigen Personen eingesehen werden dürfen und dies auch nur im Fall eines Delikts.
Dies würde bei einem Schadenereignis oder einem anderen Delikt aussehen, bei dem man selber betroffen oder gar beschuldigt ist.
Der Richter/die Richterin kann Videoaufnahmen einer Dashcam zulassen, wenn sie die Schuldfrage klären helfen. So habe ich das zumindest als Laie verstanden.
Hierzu derArtikel einer grossen Schweizer Versicherung (nein, ich habe weder Aktien dieses Anbieters, noch bin ich dort versichert )
https://www.baloise.ch/de/priv…-autokameras-erlaubt.html
Auch bezüglich der Montage-Position einer Dashcam ist die Sache in der Schweiz geregelt. Sie darf die Sicht des Lenkers/der Lenkerin nicht versperren. Daher ist eine erhöhte Position beispielsweise unter dem Rückspiegel unzulässig, ebenso die Montage in Augenhöhe.
Für alle, die das anders lesen: Prove me wrong
Gruss
Pascal