Beiträge von RZ135

    Deshalb die Frage hier in die Runde. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gesammelt, sprich einen Bescheid vom Netzbetreiber, dass er ohne Prüfung nicht laden darf und hat dies (von einem Anwalt oder vor Gericht) prüfen lassen oder kennt entsprechende gerichtliche Klärungen.

    Ich verstehe nicht so richtig was du willst. Es gibt eine Meldepflicht von Ladeeinrichtungen, punkt und basta.

    Wenn du dich dagegen weigern willst, mache es und streite dich dann mit deinem Netzbetreiber rum. Wenn du dich nicht weigern möchtest, meldest dich eben an.

    Bei welchen beiden Lösungen soll nun das Forum helfen. Das ist mir noch nicht ganz klar geworden.

    Welche Nachteile befürchtest du denn, wenn du diese legal anmeldest?


    Und zum Thema E-kundige. Auch ein KFZ-Meister/Ingenieur muss sein Fahrzeug alle 2J. beim TÜV vorführen. Er kann sich auch nicht mit Argumenten rausreden, das er mehr Ahnung als ein TÜV-Prüfer hat.

    Es gibt nun mal Regeln. Meine Meinung. ;)

    dazu müsste man mal wissen, wann geheizt und wann gekühlt wird.

    Wann gekühlt wird kann ich sagen, letztens Temperatur der Akkus 32°C. Wurde dann runtergekühlt auf ca. 27/28°C, hat ca.3/4h gedauert und hat ein enormen Lärm gemacht. Danach war Ruhe.

    Das gelegentliche Lüftergeräusch beim Laden danach war dagegen ein leises rauschen.

    Aber wann wird geheizt, bei mir noch nie. Zumindest hat sich das weder bei der Temperatur der Akkus (vor und nach dem Laden) noch durch Geräusche bemerkbar gemacht.

    Lüfter geht im Sommer und Winter an

    aber nur wenns gebraucht wird. ;)

    Eine Genehmigung kann nicht verweigert werden, weil die Steckdose nicht genehmigungspflichtig ist.

    es geht ja ums melden und nicht ums genehmigen, erkenne jetzt das Problem nicht.


    Wenn dann doch mal ne Garage abfackelt interessiert dem Netzbetreiber recht wenig, dafür ist jeder selbst verantwortlich, aber er gibt Hinweise darauf diese Ladeeinrichtungen doch mal überprüfen zu lassen falls nötig. Das sollte auch im eigenen Interesse sein.

    Aber der Netzbetreiber möchte doch auch gerne wissen was mit seinem Netz so passiert, gerade in Sachen EV laden.

    1: Die ***** deutsche Bürokratie die vorsieht sogar ne Schuko zum Laden anmelden zu müssen,

    mal sehen, wieviel Seiten wir noch brauchen, damit du es verstehst. ;)


    Es geht nicht darum jede Schuko-Dose zu melden, sondern der Netzbetreiber möchte gerne wissen, wieviel Ladepunkte/Ladeeinrichtungen für das Laden von E-Fahrzeugen genutzt werden. Dabei geht es weder um Schuko, CEE Blau, Rot oder sonstiges. Sondern die Ladeeinrichtungen und deren Verbrauchskapazitäten/bedarf im jeweiligen Netz. In meiner Anmeldung, die ich gestern online gemacht habe, wird auch gefragt mit wieviel KW max. geladen wird. Damit kann der Netzbetreiber dann was anfangen und dementsprechend handeln.

    Die Anmeldung kostet übrigens nix, an die ganz sparsamen User gerichtet. :/

    Ein "Ziegel" ist eine Ladeeinrichtung

    ich habs so verstanden, das es egal ist was du dran hängst. Die Ladeeinrichtung ist nicht der ,,Ziegel,, sondern die Dose wo er dran hängt.

    Wurde aber auch schön öfter erwähnt. Vielleicht brauchen wir noch 45 Seiten um das zu klären.


    Wenn du an der Dose ne Kreissäge dranhängst ist das egal, ladest du ein E-Fahrzeug ist das bis 11Kw meldepflichtig. In deinem Fall wohl auch abnahmepflichtig so wie du erklärt hast. Also mach es oder lass es.

    Aber gebe bitte keine Empfehlungen an andere User. ;)