Du verwischt auch Garantie und ges. Gewährleistung. Um in den Genuß einer ges. GW zu kommen reicht ein direkter Händlerkauf.
Mache nicht immer alles so kompliziert, das meiste ist einfach zu verstehen.
Das ein Händler die gesetzliche Gewährleistung geben muss weiß ja jeder. Das immer mehr Händler eine Versicherung dafür haben und anbieten, sollte auch jedem bekannt sein, diese muss entweder vom Kunden oder Händler bezahlt werden. Das ist perse nicht schlecht. Diese Versicherung nennt man dann Gebrauchtwagengarantie und ist fahrzeugbezogen. Bei meinem Händler waren es ca. 400€ Prämie für das eine Jahr Gewährleistung/ Gebrauchtwagengarantie. Von einer Werksgarantie ist hier gar nicht die Rede und interessiert hier auch keinen.
Ich habe meine Gebrauchtwagengarantie, vom Händler bei Kauf abgeschlossen und bezahlt, kurz vor Ablauf übernommen und weiter bezahlt für 2 Jahre. Habe also immer noch die Gebrauchtwagengarantie, was mit der Gewährleistung an sich nichts mehr zu tun hat. Also ist das verwischen von Garantie und Gewährleistung sehr treffend.
Die Welt ist eben schön bunt und nicht nur schwarz/weiß.
Aber mal zum Thema:
Man kauft ein Fahrzeug, mit AT-Motor, ohne eine nachgewiesene Wartung 2019, man macht beim ,,Händler,, einen privaten Kaufvertrag (wie geht das ?), freut sich über den niedrigen Preis vom Fahrzeug.
Und den Verkäufer kann ich als Privatmann nicht haftbar machen
Verkäufer war doch der Händler!
Bitte mal sortieren, damit alle im Bilde sind.