Alles anzeigenEs gibt schon Klauseln im Mietvertrag und genau darum geht es. Unter XVIII, Punkt 6, d) steht es genau. Bei Wohnortwechsel ins Ausland endet der Mietvertrag.
6. Die Vermieterin ist zur Kündigung und zur sofortigen Gesamtfälligstellung
der Forderung entsprechend Abschnitt XIX. 2. berechtigt, wenn
d) die Mieter ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland aufgeben.
Weiter steht dann unter Abschnitt XIX Punkt 2
XIX. Abrechnung nach Kündigung
2. Im Fall der Vertragsbeendigung durch Kündigung seitens der Mieter gemäß Abschnitt XVIII, Ziffer 5, Absatz 2 enden die vertraglichen und nachvertraglichen Zahlungspflichten der Mieter mit dem rechtskräftigen Abschluss bzw. der Umschreibung des Batterie-Mietvertrages bzw. mit Rückgabe der Batterie gemäß Ziffer XXI.
Der Mietvertrag ist ja somit gekündigt. Ob man nun in Dänemark einen neuen abschließen kann entscheidet Renault
Moin,
genauso ist es leider.
Habe diese Paragrafen inzwischen auch in den AGB gefunden.
Bin im ACE und werde nächste Woche mal einen Anwalt der für den ACE arbeitet kontaktieren
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen