§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag gilt jeweils für ein Verpflichtungsjahr. Verpflichtungsjahr ist das laufende Kalenderjahr, für das ein E-Fahrzeug gem. § 3 angemeldet wird. Sofern der Vertragsschluss bzw. die Anmeldung eines E-Fahrzeuges zwischen 01.01 und 31.01. des Folgejahres erfolgt, gilt der Vertrag für das vorangegangene Verpflichtungsjahr, also das vorangegangene Kalenderjahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Verpflichtungsjahr, wenn der Nutzer das bzw. die angemeldeten E-Fahrzeuge für ein weiteres Jahr gem. § 4 bestätigt hat.
Moin,
jetzt will ich auch mal zum besseren Verständnis mitmischen
Habe mir nämlich auch von fairenergie die Prämie für 2022 auszahlen lassen.
Jetzt zu obigem Text:
Ich verstehe den Text (wenn der Nutzer das bzw. die angemeldeten E-Fahrzeuge für ein weiteres Jahr gem. § 4 bestätigt hat.) so, dass ich AKTIV etwas tun muß, damit der Vertrag verlängert wird. Ansonsten passiert gar nichts.
Siehe:
§ 4 Bestätigung von E-Fahrzeugen für Folgejahre
Die Anmeldung eines bereits erstmalig nach § 3
angemeldeten E-Fahrzeugs für ein weiteres
Verpflichtungsjahr (“Bestätigung”) erfolgt entweder
durch einen erneuten Upload des Fahrzeugscheins
(Kopie von Vorder- und Rückseite) oder durch ein in der
fairnergy-Plattform vorgesehenes Verfahren, mit dem
der Nutzer bestätigt, dass sich bzgl. des jeweiligen
E-Fahrzeugs keine Änderungen ergeben haben.
Hier noch das Bild nach dem LOGIN:
fairenergie_thg.jpeg