Also mein Händler hatte mir gesagt, dass er die AHK von Wolf kenne, mir aber keine AHK an die Zoe baut, da diese nicht von Renault freigegeben ist. Das gefährdet die Garantie. Er meinte, dass Renault behaupten könne, dass ein Schaden durch die AHK entstanden sei und man müsse sowas dann von Gerichten entscheiden lassen. Und das Risiko würde er an meiner Stelle nicht eingehen wollen.
Ich denke die meisten Händler, die die AHK selbst verbauen, werden bei Garantieansprüchen gegenüber Renault versuchen die AHK nicht zu erwähnen Aber da diese ja in den Fahrzeugpapieren steht, lässt sich das auch schwer verheimlichen...
Fakt ist: Die AHK bleibt ein Risiko, weil niemand weiß wie Renault da entscheidet. Das sollte einem bewusst sein. Wenn man das Risiko eingeht, spricht nix dagegen. Den Zulassungsrechtlich ist ja alles eingetragen und im "grünen Bereich"
Da ich noch eine Verbrenner mit richtig Zuglast habe, stellt sich die Frage für mich nicht. Wenn irgendwann der Verbrenner ersetzt wird, sieht das anders aus. Leider ist das Angebot an E-Fahrzeugen mit ordentlich Zugkraft noch sehr überschaubar...
VG, Rico