Beiträge von horst.w

    Mein Freundlicher rühmt sich einer der besten Renaulthändler Deutschlands zu sein, mit etlichen Filialen, über 200 Mitarbeitern usw.

    Ja, verkaufen was das Zeug hält, aber offenbar nur einen einzigen E-Fachmann, der alle bedient. Wenn der wg Urlaub usw. fehlt, läuft nichts mehr.

    Meine Zoe steht aktuell zum 3. Mal dort (3 Tage, 4 Tage, und nun xxx Tage), weil das Notladen mit 230 V nicht geht.


    Und die vielfachen, dezenten Hinweise, ich könne ja mit dem Problem in jede beliebige Renaultwerkstatt gehen, überhöre ich weiterhin geflissentlich :S

    So, das hätten wir, Rechnung ist korrigiert, jetzt passt die Beschreibung der Wallbox wie es sich gehört - Ladeleistung 11 kW sind bestätigt.


    War ne etwas schwere Geburt, aber das war gut so, denn dabei noch einen ggf entscheidenden Fehler entdeckt!

    Die Firma wollte mir die korrigierte Rechnung per eMail zusenden - und bekam einen Rückläufer "nicht zustellbar".

    Hä, was ist jetzt schon wieder los ???

    Ich habe die Unterlagen alle in einem kleinen Klemmordner, der den linken Rand mit dem Adressfeld abdeckt. In voller Konzentration auf die Beschreibung der Wallbox habe ich auf den Namen gar nicht geachtet - sollte man aber! Der Familienname war falsch geschrieben - ein a statt ein o - und damit war die gleichlautende eMail-Adresse halt auch falsch, die aus dem Vornamen.Nachnamen .... besteht.

    Eine Rechnung auf den falschen Namen ist ganz sicher ein NO-GO beim BAFA, auch wenn sonst alles richtig ist - da bin ich mir sicher. Aber jetzt passt es ja und ich kann die Unterlagen einreichen.


    H.

    Geistesblitz !!!

    Habe das Ganze von hinten nochmal aufgerollt und auch die Liste der förderfähigen Wallboxen nachgeschlagen.

    Meine Wallbox ist förderfähig (klar ....!) und als Zusatz findet man diesen Text unter der Aufzählung für den Hersteller ABL:


    Bei jedem Modell wichtig: Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass der Ladepunkt bzw. die Ladepunkte der Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurden bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen.


    Ist eindeutig, es muss also in meiner Rechnung "Ladeleistung" heißen.

    Dass daneben die "Arbeitsleistung" (= Installationsarbeiten) angegeben werden sollen, habe ich nicht weiter recherchiert, sind ja vorhanden ...


    Inzwischen ist mir auch eingefallen, dass die Verwendung des Begriffs "Ladeleitung" im Sinne von "Ladekabel" doch nicht ganz abwegig wäre, denn es gibt "dünne" und "dicke" Anschlußkabel, wobei ich davon ausgehe, dass die dünnen Kabel tatsächlich nur für 11 kW zugelassen sind.
    Welche Sorte bei mir montiert ist, kann ich nicht sagen, hat geschätzt 12 bis 15 mm Durchmesser, das mit der Zoe mitgelieferte CCS-Kabel ist in jedem Fall dicker. Soll ja auch bis 22 kW aushalten.

    ... ich schau mir nochmal YT an, da gibt es Beiträge, die das auseinander fieseln.

    Das Dumme mit dieser Wallbox ist, dass es mit dieser Typbezeichnung auch eine einstellbare Variante mit 11 / 22 kW gibt. Die unterscheiden sich mit den Artikelnummern, die leider nicht angegeben ist. Ich kann allein an der Tatsache, dass ein FI in der Box ist und lt Datenblatt diese Bauvariante dann nur mit 11 kW angeboten wird, die Gerätevarianten auseinander halten. Aber das BAFA wird den Teufel tun und Datenblätter wälzen um durchzublicken. Deshalb denke ich, dass die präzise Beschreibung mit "Ladeleistung 11 kW" schon erforderlich und auch richtig ist, ob nun "Ladeleitung" missverständlich ist oder nicht.


    Die "Arbeitsleistung" -wenn damit die Installationsarbeiten gemeint sind - ist mit hinreichend Positionen und Stundenleistungen beschrieben. Bis auf den kleinen Fehler (es gibt noch mehr Schreibfehler, die aber nicht entscheidend sind) handelt es sich um eine ganz normale, handwerkerübliche Abrechnung der erbrachten Arbeits- und Lieferleistungen, incl. Steuer- und USt-Ident-Nummer.

    ... nicht von der Hand zu weisen, dass es so rum gemeint sein könnte.


    An anderen Stellen in dem Infodokument ist mehrfach von der Ladeleistung 11 kW die Rede, von der Arbeitsleistung dagegen nur an der zitierten Stelle.

    Welches Interesse könnte das BAFA an der Auflistung der "Arbeitsleistung" (= Installationsarbeiten) haben? Irgendwie als Nachweis, dass das Gerät wirklich installiert wurde? Macht für mich nicht so wirklich Sinn, denn ich muss ja die Bezahlung als Banküberweisung nachweisen und wer zahlt schon gerne ein Haufen Geld für nichts.

    Vielleicht wollen sie sich auch nur zu der 3. Bedingung sicher sein, dass es sich um ein zugelassenes Elektrounternehmen handelt ???


    Textauszug:

    • Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.

    • Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.

    • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Nieder-spannungsanschlussverordnung) erfolgen.

    Hallo zusammmen

    ich habe ein BAFA-Dokument, in dem beschrieben ist, welche Angaben die Rechnung über die Lieferung und Installation einer zugesagten Förderung für die Wallbox enthalten muss:


    Auszug:

    Die förderfähige Ladestation (Hersteller und Modellbezeichnung) und die Arbeitsleistung müssen ausgewiesen werden.


    Nun hat mein E-Installateur die Rechnung geschickt, die folgende Angaben enthält:


    Auszug:

    ABL Wallbox eMH1, integriertes Ladekabel mit
    Typ2 Ladekupplung
    Ladeleitung 11,0 kW, integrierte Fehlerstromerkennung


    Damit habe ich gleich zwei Ungereimtheiten, die bei enger Sichtweise ggf zu einer Ablehnung der Förderung führen könnten:

    - Ladeleitung statt Ladeleistung

    - und selbst die richtige "Ladeleistung sollte besser "Arbeitsleistung" heißen.


    In Anlehnung an Berichte, dass das BAFA bei der e-Auto-Förderung die Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben sehr eng sieht und Korrekturen nicht mehr möglich sein sollen, habe ich Bedenken, diese Rechnung einzureichen, obwohl für mich als Laie diese Ausdruckweise (incl. Schreibfehler) keinen Zweifel daran lässt, was damit gemeint ist.


    Frage:

    ist das so zweifelsfrei, wie ich unterstelle oder sieht jemand eine Verwechselungsgefahr / Missverständlichkeit der Begriffe - oder hat gar Erfahrungen mit solchen Verdrehungen in der Ausdrucksweise?


    Ob die Firma die Rechnung korrigieren kann, muss ich erst noch nachfragen, wenn das möglich wäre, dann ist das vorzuziehen.


    H.

    So, gleich mal getestet.

    Alles gut!


    Den ersten Test vorhin habe ich hier aus der Wohnung heraus gemacht und der stand dann im Wagen im Display zum speichern bereit.

    Favoriten ausgewählt, speichern wurde bestätigt.


    Was mir nicht gelungen ist, die vormalige Zieleingabe von ehedem wieder aufzurufen und dann als Ziel den Favoriten ebenfalls beizufügen. Egal, neu in der App eingegeben (im Wagen sitzend) und das stand dann sofort im Display zur Speicherung zur Verfügung.


    Insgesamt kann ich sagen, dass es sehr viel bequemer ist, über die App die Zieladresse einzugeben als direkt am Navi. Empfinde ich eben so, können andere anders sehen.


    Schön, dass das jetzt funktioniert.


    h:

    ... habe ich leider nicht!

    Rechts unten blaues Pfeilsymbol für Route.

    Drauf klicken und eine Menge Menuepunkte, aber " ... an senden ..." ist nicht dabei.


    Haste mal bitte ein Screenshot davon?


    H.



    Sorry, habs gefunden ;( Manno ist das versteckt!


    Zielort suchen - eingeben, dann aber nicht irgendwie weiter blättern, sondern direkt auf das Routensymbol. Dann ist der Menuepunkt vorhanden.

    Ob es auch funktioniert, bleibt abzuwarten.